
Michael Nernheim
Hasenwinkelerstr. 152
44879 Bochum
Tel.: 0157-54295849
Mail: Michael Nernheim
Marder im Haus und Auto
In der Kreisjägerschaft Bochum e.V. stellt allen Bürgern für das Stadtgebiet Bochum, die durch Raubwild geschädigt werden, die Fachkenntnisse unseres Marderbeauftragten zur Verfügung.
Wir wollen in erster Linie beratend wirken und dem Bürger Möglichkeiten aufzeigen, den Marder zu vertreiben, ohne jagdlich tätig werden zu müssen. Sind diese Möglichkeiten ausgeschöpft und ist weiterhin mit Schäden zu rechnen, bleibt nur der Fang. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet von Bochum, in Absprache mit der Stadt sowie allen Revierpächtern in Bochum.
Der Marder, in beiden hier bei uns vorkommenden Arten (Stein- und Baummarder), zählt in NRW zum Wild und fällt damit unter das Jagdgesetz.
Das bedeutet, für Nichtjäger und Personen ohne Jagdausübungsberechtigung, ist es nicht erlaubt, Marder, Dachse, Waschbären, Iltis, Minks oder Füchse zu fangen, oder gar zu töten.
Marder im Haus oder im Auto, diese Erfahrung haben schon viele Bürger leidvoll machen müssen. Die Anwesenheit von Steinmardern ist nicht nur lästig, sondern verursacht auch Schäden.
Dieses Problem ergibt sich vorwiegend während der Aufzucht von Jungtieren im Frühsommer und zur Paarungszeit im Spätsommer.
Wie man sich mit einfachen Mitteln gegen diese ungebetenen Mitbewohner wehren kann, ist auch einem Informationsblatt zu entnehmen, das vom Landesjagdverband kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Dieser Flyer kann im LJV-Shop heruntergeladen oder bestellt werden.
