Marderbeauftragter

Michael Nernheim


Hasenwinkelerstr. 152
44879 Bochum
TEL.: 0160-90511470

EMail an: Michael Nernheim

Bild: Michael Nernheim –  Hegering Mitte

Marder im Haus und Auto


In der Kreisjägerschaft Bochum e.V. stellt allen Bürgern für das Stadtgebiet Bochum, die durch Raubwild geschädigt werden, die Fachkenntnisse unseres Marderbeaufragten zur Verfügung.

Wir wollen in erster Linie beratend wirken und dem Bürger Möglichkeiten aufzeigen den Marder zu vertreiben ohne jagdlich tätig werden zu müssen. Sind diese Möglichkeiten ausgeschöpft und ist weiterhin mit Schäden zu rechnen, bleibt nur der Fang. Unsere Tätigkeit erstreckt auf das gesamte Stadtgebiet von Bochum, in Absprache mit der Stadt sowie allen Revierpächtern in Bochum.

Der Marder, in beiden hier bei uns vorkommenden Arten (Stein- und Baummarder), zählt in NRW zum Wild und fällt damit unter das Jagdgesetz.

Das bedeutet, für Nicht-Jäger und Personen ohne Jagdausübungsberechtigung, ist es nicht erlaubt Marder, Dachse, Waschbären, Iltis, Mink oder Fuchs zu fangen, oder gar zu töten.

Marder im Haus oder im Auto, diese Erfahrung haben schon viele Bürger leidvoll machen müssen. Die Anwesenheit von Steinmarder ist nicht nur lästig, sondern verursacht auch Schäden.

Dieses Problem ergibt sich vorwiegend währen der Aufzucht von Jungtieren im Frühsommer und zur Paarungszeit im Spätsommer.
Wie man sich mit einfachen Mitteln gegen diese ungebetenen Mitbewohner wehren kann, ist auch einem Informationsblatt zu entnehmen, das vom Landesjagdverband kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Dieser Flyer kann im LJV-Shop auf der Hompage www.ljv-nrw.de bestellt oder herunter geladen werden.