Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz durch das am 31. Oktober 2024 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ kommt es zu einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinbeantragung und der Jagdscheinverlängerung. Die Anträge zur Verlängerung eines Jagdscheins, der zum 31. März 2025 abläuft, sind daher frühzeitig ab Dezember 2024 zu stellen. Der Nachweis über die weiterhin bestehende Jagdhaftpflichtversicherung kann nachgereicht werden.
Bei der Beantragung ist der Jagdschein zunächst nicht einzureichen. Sobald alle Unterlagen und das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung vorliegen, wird sich die Untere Jagdbehörde Bochum zum Zwecke der Einreichung des Jagdscheins mit dem Antragsteller in Verbindung setzen.
Die Antragstellung kann digital über den Online-Dienst der Stadt Bochum oder per E-Mail erfolgen. Das erforderliche Formular finden Sie unter: https://www.bochum.de/Ordnungs–und-Veterinaeramt/Dienstleistungen-und-Infos/Jagdscheine—Ausstellung-oder-Verlaengerung